WELS-LAND - Durch sträflichen Leichtsinn, Fahrlässigkeit sowie Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen entstehen immer wieder Waldbrände, welchen großen Schaden verursachen. Bei trockenem Frühjahrswetter besteht wegen der in den Wäldern vorhandenen abgestorbenen Pflanzenreste eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land mit Verordnung vom 07. April 2020, BHWLForst-2018-332533/5-SK, in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Wels-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen ein Rauchverbot und ein Verbot jeglichen Feuerentzündens erlassen: